Frage:
muss wisssen was ich alles zur eheschliesung brauche papiere ect.ich bin kroatischer staatsbürger.?
crven_kapa
2006-06-17 10:23:18 UTC
ich brauche die info was ich genau brauche um zu heiraten bin kroatin mein zukunftiger man serbe.jetzt brauche ich eine ledigkeitsurkunde weis aber nicht ob ich sie hier in der BRD oder in HR holen muss.
Drei antworten:
?
2006-06-17 10:32:40 UTC
dann wende dich doch an das Konsulat,die wissen über alles bescheid...

soweit ich weiss,braucht man dazu die Geburtsurkunde, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. evtl. danach einen Mietvertrag,um ihn rüberzuholen?

Ach ja,das Ausländeramt weiss auch ganz gut bescheid darüber...
merz100
2006-06-20 18:50:08 UTC
Welche "Hochzeitspapiere" brauche ich?

Der Eheschließung geht deren Anmeldung (vergleichbar der früheren Aufgebotsbestellung) voraus. Die Eheschließung müssen die Verlobten beim Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.



Wohnt der Verlobte z.B. in Gehrden, die Braut in Hannover, so kann die Eheschließung sowohl beim Standesamt in Gehrden als auch beim Standesamt in Hannover angemeldet werden.



Keiner von Ihnen wohnt in Gehrden - Sie möchten aber gerne bei uns heiraten?

Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten erledigt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, kann uns dann ermächtigen, die Eheschließung in Gehrden vorzunehmen (s. auch auswärtige Paare).









Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der (rechtlichen) Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er nämlich fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht.



Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.



In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen:



wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,

wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,

wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,

wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,

wenn Sie zum Personenkreis der Spätaussiedler gehören.





Sie können das Standesamt im Rathaus Gehrden telefonisch unter folgender Rufnummer erreichen: Tel. 05108/ 6404 -34 oder -35









Sie sind beide deutsche Staatsangehörige, volljährig und waren bisher noch nicht verheiratet? In diesem Fall reichen üblicherweise folgende Unterlagen aus:



Personalausweis oder Reisepass

Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde

In der Aufenthaltsbescheinigung bestätigt Ihnen die Meldebehörde die Angaben zur Person, zum Wohnsitz und zum Familienstand. Die Bescheinigung besorgen Sie bitte beim Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Bei der Anmeldung der Eheschließung sollte diese nicht älter als 1Woche sein!

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern

- falls die Eltern nach dem 1.1.1958 im Bundesgebiet geheiratet haben -



Stammbuch und Familienbuch sind nicht dasselbe! Das Familienbuch ist ein Registerblatt, welches seit 1.1.1958 für jede im Bundesgebiet geschlossene Ehe angelegt und beim Standesamt fortgeführt wird (z. B. Eintragung der Kinder usw.) Eine beglaubigte Abschrift erhalten Sie - wenn die Ehe der Eltern noch besteht - beim Standesamt am Wohnort der Eltern (Kosten: 8 EUR). Sind die Eltern geschieden wird das Familienbuch entweder am letzten gemeinsamen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Vaters (im Zeitpunkt der Scheidung) geführt.

Abstammungsurkunde

- bei Heirat der Eltern vor dem 1.1.1958 - oder - Eltern sind nicht miteinander verheiratet - oder falls Sie adoptiert wurden



Die Abstammungsurkunde ist eine Geburtsurkunde in besonderer Form, in der z.B. im Falle einer Adoption auch die leiblichen Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde (Kosten: 7 EUR) erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diplom- oder Promotionsurkunde

falls Sie einen akademischen Grad (Hochschuldiplom, Doktor) besitzen und dieser in die Urkunden eingetragen werden soll (Eintragung akademischer Grade erfolgt nur auf Wunsch und bei Nachweis)



Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesbeamten anmelden. Häufig ist jedoch einer der Partner z. B. aus beruflichen Gründen verhindert. In diesem Fall ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Beitrittserklärung - Vordruck beim Standesamt erhältlich).
2006-06-17 18:03:35 UTC
ich musste die papiere persönlich in zagreb holen


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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