Ich bin Versicherungsmakler und nicht mehr wirklich aktiv in meinem Job, aber ich habe sogar ein Studium abgeschlossen und würde Dir gerne die Frage beantworten. Am Besten wären allerdings mehr Informationen, da leider mittlerweile eine ziemliche Vertragsfreiheit besteht. Wenn Vertreter / Makler / Versicherer nicht weiter helfen, dann sende mir gerne mehr Informationen zu und wir schauen uns den Vertrag und den Schaden an.
Die Hausratversicherung hat nichts damit zu tun, denn dort sind nur Dinge versichert, die zur Einrichtung gehören, dem Gebrauch dienen oder zum Verbrauch bestimmt sind und nicht fest mit Wand, Decke und Boden verbunden sind (grob).
Die Wohngebäudeversicherung kann es einschliessen.
Allerdings sind wir bei weitergehenden Informationen schnell im Rahmen der unzulässigen Rechtsberatung, aber ich sage ja nichts aus beruflichen Gründen dazu.
Ebenso kann ich nur den Anwalt empfehlen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Im Rahmen dieses Antrags wird nicht nur die Bedürftigkeit geprüft, sondern auch die Erfolgsaussicht durch einen Richter.