Frage:
Schäden an der Umzäunung und Einfriedung nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl?
knbs123
2006-06-26 06:05:22 UTC
Schäden an der Umzäunung und Einfriedung nach einem ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahl - Hausrat- und Gerbäudeversicherung
Zwei antworten:
2006-06-27 00:25:02 UTC
Ich bin Versicherungsmakler und nicht mehr wirklich aktiv in meinem Job, aber ich habe sogar ein Studium abgeschlossen und würde Dir gerne die Frage beantworten. Am Besten wären allerdings mehr Informationen, da leider mittlerweile eine ziemliche Vertragsfreiheit besteht. Wenn Vertreter / Makler / Versicherer nicht weiter helfen, dann sende mir gerne mehr Informationen zu und wir schauen uns den Vertrag und den Schaden an.



Die Hausratversicherung hat nichts damit zu tun, denn dort sind nur Dinge versichert, die zur Einrichtung gehören, dem Gebrauch dienen oder zum Verbrauch bestimmt sind und nicht fest mit Wand, Decke und Boden verbunden sind (grob).



Die Wohngebäudeversicherung kann es einschliessen.



Allerdings sind wir bei weitergehenden Informationen schnell im Rahmen der unzulässigen Rechtsberatung, aber ich sage ja nichts aus beruflichen Gründen dazu.



Ebenso kann ich nur den Anwalt empfehlen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Im Rahmen dieses Antrags wird nicht nur die Bedürftigkeit geprüft, sondern auch die Erfolgsaussicht durch einen Richter.
westerwaelderin
2006-06-26 06:12:09 UTC
Da fragst Du am besten mal Deinen Versicherungsvertreter oder wühlst Dich durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.



Das ist ja bei allen Versicherungen anders geregelt und es kommt ja auch drauf an, was Du abgeschlossen und mit eingeschlossen hast.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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