2006-07-14 04:31:07 UTC
Ebenso sehe ich in vielen Werbemethoden den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Insbesondere wenn Mensch mit immer hinterhältigeren Methoden de facto gezwungen wird, im Bild zu bleiben, z.B. das Geräusch einer Klapperschlange, oder klirren von Glas u.ä., natürlich viel lauter, als das laufende Programm.
Auch die Splitscreenwerbung, in der auf einem Minibild ein Sportbewerb läuft, daneben gross die Werbung und dazu noch eine Laufschrift mit Textinfos über den laufenden Wettbewerb. So wird der Zuschauer massiv beeinflusst, er will ja die Information, dass er nebenbei unterbewusst die Werbung verarbeitet, merkt er meist ja nicht..